
Für wen gilt die Unfallverhütungsvorschrift?
Als Gewerbetreibender haben Sie die gesetzl. Pflicht Ihre gewerblich genutzten Fahrzeuge, egal ob Volkswagen, Nutzfahrzeug, Audi oder Fremdfabrikat, durch sachkundige Prüfer auf einen betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld. Für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschrift trägt der Fahrzeughalter die Verantwortung. Es gilt, die jeweiligen Fahrzeuge einmal jährlich zu prüfen und deren Zustand zu dokumentieren. Wir als Service-Partner haben die geforderte Sachkunde und sorgen mit der Ausstellung des UVV-Prüfberichtes dafür, dass Ihr Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften der UVV entspricht.
Dieser Nachweis ist bis zur nächsten UVV-Prüfung, nach einem Jahr, mitzuführen.
Geprüft werden u. a. folgende Merkmale:
- Verkehrssicherheit
- An- und Aufbauteile (z.B. Kofferraumdeckel, Motorhaube, Türen)
- Ladungssicherung (Trennnetz beim Kombi, Gurte, Hilfsmittel)
- Anhängerkupplung
- Haltegriffe und weitere sicherheitsrelevante Fahrzeugteile
UVV-Prüfung bei uns nur 29,00 Euro
-in Verb. mit einer HU/Inspektion/Check nur 15,00 Euro