Fahrzeuge für Menschen mit Behinderung

Mobil sein heißt Unabhängig sein.

Das Team vom Autohaus Meinhold sieht die Arbeit mit behinderten Menschen als besondere Freude und Herausforderung. Deshalb geben wir all unser Wissen und unsere Hilfsbereitschaft an Sie – unsere Kunden – weiter. Wir beraten und handeln frei von Vorurteilen, mit menschlicher und fachlicher Kompetenz.

Weil Sie uns wichtig sind, haben wir ein Betreuungskonzept für Menschen mit eingeschränkter Mobilität ins Leben gerufen. Durch intensive Schulung unserer Verkäufer und der Ansprechpartner im Service, als auch einer engen Betreuung durch Volkswagen und Audi, sind wir nun in der Lage, Sie noch effektiver und persönlicher beraten und betreuen zu können.

Drei überzeugende Gründe warum wir als Autohaus Meinhold für Sie der richtige Partner sind:

  1. Unser großes Fahrzeugangebot:
    Vom Caddy Life, Caddy Maxi Life über den Multivan, die Caravelle bis hin zum Crafter Kombi und auch vielen PKW-Modellen von VW und Audi– wir sind Ihr kompetenter Fahrzeugpartner für Ihren persönlichen Mobilitätsbedarf!
  2. Umfassende Umbauten und Serviceangebot:
    Auf die körperliche Einschränkung abgestimmte, bedarfsgerechte Umbauten in Kombination mit einer vertrauensvollen, persönlichen und qualitativ hochwertigen Servicebetreuung rund um Ihr Fahrzeug – wir verstehen uns als Dienstleister und Spezialist!
  3. Kompetente Ansprechpartner vor Ort:
    Wir klären für Sie alle notwendigen Abwicklungsmodalitäten wie Führerscheinauflagen, Fördermittelzusagen,  Nachlassberechtigungen, Antragsstellungen für Kostenträger u. ä. – wir sind Ihr Abwickler und bieten alles aus einer Hand!

Stellen Sie uns auf die Probe!

Wir würden uns freuen Ihnen ein unverbindliches Angebot Ihres individuellen Mobilitätswunsches machen zu dürfen. Damit die Anschaffung eines Fahrzeuges erleichtert wird, gewährt z.B. Volkswagen Nutzfahrzeuge Menschen mit Mobilitätseinschränkungen einen

Sondernachlass in Höhe von 15% beim Kauf eines Caddy, Multivan oder Transporter.

Preisnachlässe für Aktionsmodelle werden gesondert geregelt.


Unsere Ansprechpartner stehen Ihnen gern zu einem Beratungsgespräch zur Verfügung.

Selbstverständlich ermöglichen wir Ihnen auch eine Probefahrt, z.B. mit einem behindertengerecht umgebauten Caddy. Gerne kommen wir aber auch zu Ihnen, ganz wie Sie es wünschen.


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Den o.g. Nachlass erhalten Sie, wenn Sie oder ein Familienmitglied einen Behindertenausweis mit einem Behinderungsgrad ab 50% und einer der nachfolgenden Einstufungen besitzen:

G (gehbehindert) / aG (außergewöhnlich gehbehindert) / H (hilflos) / GI (gehörlos) / Bl (blind) / B (ständige Begleitung)

Eine Conterganschädigung oder eine im Führerschein eingetragene erforderliche Fahrhilfe berechtigen ebenfalls zur Inanspruchnahme unseres Nachlasses.