• Der Plakettenservice im Autohaus Meinhold.

Hauptuntersuchung / HU

Die Hauptuntersuchung (nach § 29 StVZO) integriert seit 01. Januar 2010 auch die bisherige Abgasuntersuchung (AU), die AU Plakette (vorn) entfällt damit.
Die HU ist gesetzlich vorgeschrieben und Pflicht für jeden Verkehrsteilnehmer. Und Sie wissen ja, dass bei einer Verkehrskontrolle das Auge des Gesetzes auch einen prüfenden Blick auf das Nummernschild wirft. Ersparen Sie sich Ärger und vergewissern Sie sich frühzeitig, wann es Zeit für einen Plakettenwechsel ist.

Unser Plaketten Service erspart Ihnen lästige Formalitäten, Zeit und Wege. Melden Sie sich einfach an und lassen Sie die Abnahme der HU im Autohaus Meinhold abwickeln. Die HU erfolgt durch eine amtlich anerkannte Überwachungsorganisation oder Prüfingenieure einer solchen Organisation. Falls bei der Untersuchung festgestellt wird, dass Arbeiten am Auto erforderlich sind, können wir das nach Absprache mit Ihnen gleich in Ordnung bringen. So sparen Sie die eventuelle Nachuntersuchung und damit verbundene Mehrkosten.

Sie melden Ihr Auto zum Termin an und wir kümmern uns um alles Weitere.

Abgasuntersuchung / AU

Die Abgasuntersuchung (AU) ist eine gesetzlich vorgegebene Überprüfung der Abgasanlage. Dabei kontrollieren anerkannte Prüfstellen, ob die Abgaswerte Ihres Kraftfahrzeugs innerhalb der vorgeschriebenen Grenzen liegen. So soll die Umweltverschmutzung durch Schadstoffausstoß eingeschränkt werden. 
Zunächst wird bei der AU eine Sichtprüfung durchgeführt. Gibt es erkennbare Mängel an schadstoffrelevanten Bauteilen wie Einspritzanlage, Luftfilter und Auspuff? Anschließend erfolgt eine Endrohrmessung. Bei dieser misst eine Sonde im Auspuffendrohr, welche Abgase das Fahrzeug produziert und in welchen Mengen diese bei unterschiedlichen Drehzahlen und Motortemperaturen vorkommen.

Umweltplakette

Über die Zuordnung in eine Schadstoffklasse entscheidet der Emissionsschlüssel in den Fahrzeugpapieren. Es gibt vier Schadstoffkategorien: Schadstoffgruppe 1 erhält keinen Aufkleber. Zu dieser Gruppe gehören Dieselfahrzeuge mit Abgasstandard Euro 1 oder schlechter und Fahrzeuge mit Ottomotor ohne geregelten Katalysator bzw. zum Teil auch mit geregeltem Katalysator der ersten Generation. Durch eine technische Nachrüstung der Abgasregelung bzw. -reinigung kann man aber vielfach auch für diese Autos eine Plakette erhalten. Die übrigen Schadstoffgruppen bekommen einen roten, einen gelben oder einen grünen Aufkleber. Gekennzeichnet werden Pkw, Nutzfahrzeuge und Busse mit den Schadstoffklassen Euro 2 bis Euro 6 (Pkw) und Euro II bis Euro VI (Lkw, Busse).
Wir informieren Sie dazu gern näher. Bei uns bekommen Sie auch Ihre Umweltplakette.

Unfallverhütungsvorschrift / UVV

Als Gewerbetreibender haben Sie die gesetzl. Pflicht Ihre gewerblich genutzten Fahrzeuge, egal ob Volkswagen, Nutzfahrzeug, Audi oder Fremdfabrikat,  durch sachkundige Prüfer auf einen betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld. Für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschrift trägt der Fahrzeughalter die Verantwortung. Es gilt, die jeweiligen Fahrzeuge einmal jährlich zu prüfen und deren Zustand zu dokumentieren. Wir als Service-Partner haben die geforderte Sachkunde und sorgen mit der Ausstellung des UVV-Prüfberichtes dafür, dass Ihr Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften der UVV entspricht. 

Dieser Nachweis ist bis zur nächsten UVV-Prüfung, nach einem Jahr, mitzuführen.

Geprüft werden u. a. folgende Merkmale:
- Verkehrssicherheit
- An- und Aufbauteile (z.B. Kofferraumdeckel, Motorhaube, Türen)
- Ladungssicherung (Trennnetz beim Kombi, Gurte, Hilfsmittel) 
- Anhängerkupplung
- Haltegriffe und weitere sicherheitsrelevante Fahrzeugteile